AGB

§ 1 Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen nur zu Stande, wenn er von dem SC-Limousinenservice schriftlich oder via email bestätigt wird.

Unverbindliche Angebote können vom SC-Limousinenservice jederzeit zurückgezogen werden, sobald der im Angebot beschriebene Termin durch einen anderen Kunden gebucht wird.

§ 2 Vergütung

a) Die Chauffeur- und Limousinenanmietung beginnt wie im Vertrag angegeben am Ort der Anmietung und endet am Firmensitz

    Hafenbahnstr. 100, 68305 Mannheim. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeur- und Limousineneinsatzes vom verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab

Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise.

b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

a)  Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%.

b)  Vor Antritt der Fahrt werden 50 % des Gesamtpreises vom SC-Limousinenservice als Anzahlung im Voraus verlangt.

c)  Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere Zahlungsbestimmung vorliegt ist diese sofort ab  Rechnungsdatum zu entrichten.

d)  Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltslosen Verfügung von der Firma SC-Limousinenservice an.

§ 4 Stornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von dem SC-Limousinenservice schriftlich bestätigt werden.

a) Stornierungen sind bis zu 7 Tage vor Beginn der Fahrt kostenfrei möglich

b)   Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet die Firma SC-Limousinenservice die 75% vom Fahrpreis.
Es sei denn, der Kunde weißt einen geringeren Schaden nach.

c)   Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei dem SC-Limousinenservice an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von dem SC-Limousinenservice schriftlich bestätigt wird.

§ 5 Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von dem SC-Limousinenservice oder des Chauffeurs.

§ 6 Beförderung

a)   Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

b)   Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

c)   Handeln Fahrgäste den Weisungen von dem SC-Limousinenservice oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma SC-Limousinenservice oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma SC-Limousinenservice den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

d)   Rauchen und Essen ist im Fahrzeug strengstens untersagt, und führt automatisch zum Abbruch der Fahrt, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Anweisung des Chauffeurs hält.

Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Sollten jedoch ein Fahrgast gegen die AGB verstoßen,   behalten wir uns das Recht vor, die Fahrt zu beenden.

e)   Die Anmietung der Fahrzeuge beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse laut Auftragsbestätigung und endet ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit bzw. an der Zieladresse laut Auftragsbestätigung.

f)   Die Mitnahme von Hunden ist gestattet, sofern der Halter sein Tier unter Kontrolle hat.

§ 7 Rücktritt

Die Firma SC-Limousinenservice ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt aus Gründen, die von dem SC-Limousinenservice nicht zu vertreten sind, rechtlich unmöglich wird oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Vertragspflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff. 3 bestimmte Anzahlung nicht leistet

Im Falle des Rücktritts bei Nichtverfügbarkeit der Leistung ist die Firma SC-Limousinenservice verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden. Im Falle einer Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.

Bei erbrechen eines Fahrgast in der Limousine weißen wir darauf hin, dass der Fahrgast für die Kosten der Reinigung der Limousine und dem Tagesausfall der Limousine zwecks Reinigung bzw. Aufbereitung aufkommen muß.  Desweiteren wird dem Kunden der Ausfall von Folgeaufträgen (da die Limousine für weitere Anschlußfahrten nicht genutzt werden kann) die nicht mehr mit der Limousine auzuführen sind, in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung von SC Limousinenservice Mannheim

Die Haftung dem SC-Limousinenservice für Sachschäden, die weder auf Vorsatz, noch grober Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen.

Liegengebliebene Gegenstände werden nach 4Wochen entsorgt.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Firma SC-Limousinenservice speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung.

SC-Limousinenservice beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.

§ 11 Versicherungsumfang

Für das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen :

a)   Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

§ 12 Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann ist.

§ 13 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.

§ 14 Gutscheine

Nach Erwerb eines Gutscheines verliert dieser nach einem Jahr seine Gültigkeit.

Stand : 12.04.2018